Ja, für die Behandlung Ihres Kindes/Jugendlichen benötigen wir ein schriftliches Einverständnis beider sorgerechtspflichtigen Eltern.
Auslegung sorgerechtlicher Vorgaben
Die Behandlung bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist im Sinne der sorgerechtlichen Vorschriften des BGB eine Angelegenheit von „erheblicher Bedeutung“.
Dieses verpflichtet Eltern, ihre gemeinsame Sorge im Einvernehmen auszuüben. Für die Anmeldung Ihres Kindes in unserer Praxis bedeutet dies, dass wir ein schriftliches Einverständnis beider Elternteile benötigen.